Visa und Genehmigungen werden nur in "besonderen" Fällen erteilt.
Dieses Verbot gilt auch für langfristige Aufenthaltsgenehmigungen in der Tschechischen Republik. Inhaber einer zweiten Staatsbürgerschaft in anderen Ländern dürfen ebenfalls nicht einreisen. Das Verbot schränkt auch das Recht auf Einreise für Bürger von Belarus ein. In Ausnahmefällen bleibt jedoch das Recht auf einen langfristigen Aufenthalt bestehen.
Wir möchten Sie daran erinnern. Zum ersten Mal hat die Tschechische Republik die Ausstellung von Visa verboten und Aufenthaltsgenehmigungen für russische Staatsbürger im Februar 2022. Seit dem 25.10.12 ist die Einreise mit einem von anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Schengen-Visum verboten, und seit dem 21.11.2012 müssen Russen, die kein Schengen-Visum haben, ein Transitvisum beantragen, um an internationalen Flughäfen in der Tschechischen Republik umsteigen zu können.