Ein Streit zwischen den Bewohnern eines Hochhauses und einem Bauträger, der auf dem Dach eines Wohngebäudes ein Werbeschild für sein Unternehmen anbrachte, machte eine Klärung erforderlich.

Die Anbringung einer Werbeanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses ist nur mit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer des Gebäudes zulässig. Die entsprechende Definition ist auf der Website des Ersten Kassationsgerichtshofs der allgemeinen Gerichtsbarkeit veröffentlicht. Dies wird von RAPSI berichtet.
Aufgrund eines Konflikts zwischen dem Mieter und dem Bauträger war eine Klärung erforderlich. Der Generalunternehmer des Bauträgers brachte ein Schild mit seinem Namen auf dem Dach an und installierte drei Bildschirme im Eingangsbereich, auf denen rund um die Uhr Werbung über die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Partner gesendet wurde. Den Bewohnern des Hauses gefiel das nicht, und sie zogen vor Gericht mit einer Klage wegen unrechtmäßiger Nutzung des Gemeinschaftseigentums des Hauses, wie aus den Akten hervorgeht.
Das erstinstanzliche Gericht stellte fest, dass die Anbringung eines Hinweisschildes mit dem Namen der Organisation auf dem Dach des Gebäudes auf der Eigentümerversammlung sowie in der Stadtverwaltung vereinbart wurde. Gleichzeitig war die Anbringung der Fernsehgeräte, anders als die Beschilderung auf dem Dach, nicht koordiniert, weshalb das Gericht das Vorgehen des Bauträgers in diesem Bereich als rechtswidrig ansah. Das Berufungsgericht schloss sich dieser Entscheidung an.
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Das Erste Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit hob jedoch die Entscheidung über die Berufung gegen die Weigerung, die illegale Anbringung des Schildes anzuerkennen, auf. Das Kassationsgericht wies darauf hin, dass in dem Protokoll der Eigentümerversammlung, auf der die Entscheidung über die Anbringung der Werbung getroffen wurde, keine Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu finden ist, wie es das Gesetz vorschreibt. Daraufhin wurde der Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Der Oberste Gerichtshof hat zuvor die Regeln für die Aufstockung einer Wohnung in einem Hochhaus geklärt. Klärungsbedarf bestand im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen zwei Nachbarn, von denen einer seine Wohnung aufgestockt hatte.
Siehe auch:
- Der Oberste Gerichtshof nannte die Gründe für den Verlust des Rechts auf Wohnraum im sozialen Wohnungsbau
- Der Oberste Gerichtshof hat die Verantwortlichen für die Überflutung der Wohnung ermittelt
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