Ungarns "Goldenes Visum". Neue Regeln ab 1. Juli 2024

"Золотая виза" Венгрии. Новые правила с 1 июля 2024 г.

Foto: Brian Cohen

Die Bedingungen für den Erhalt eines "goldenen Visums" für Ungarn im Rahmen des neuen Programms, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, wurden veröffentlicht.

Die Hauptsache ist

  • Eine Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre mit dem Recht auf Verlängerung für den gleichen Zeitraum zusammen mit dem Antragsteller erhalten einen Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren;
  • das Dokument gibt Ihnen das Recht, Geschäfte zu tätigen;
  • Es besteht keine Notwendigkeit, sofort zu investieren, der Antragsteller hat nach der Antragstellung 3 Monate Zeit, ein Objekt auszuwählen;
  • Die Staatsbürgerschaft wird nach 8 Jahren verliehen (es ist wichtig, die ungarische Sprache zu beherrschen und die Grundlagen der Verfassung zu kennen).
  • Gründe für die Erlangung eines Aufenthaltstitels durch Investitionen:

  • Kauf von Wohnraum Liegenschaften im Wert von mindestens 500 Tausend Euro,
  • Kauf von Zertifikaten der Liegenschaften Fonds in Höhe von mindestens 250 Tausend Euro,
  • Spende von mindestens 1 Million Euro an eine Hochschuleinrichtung.
  • Erwerb von Wohnimmobilien im Wert von mindestens 500 Tausend Euro

    Erwerb von Wohnimmobilien im Wert von mindestens 500 Tausend Euro (+4% Steuer auf die Übertragung von Eigentum). Es muss sich um reine Wohnimmobilien handeln (Gewerbe- oder Industrieimmobilien sind nicht zulässig).

    Das Eigentum muss unanfechtbar, lastenfrei und frei von Ansprüchen sein. Beim Erwerb des Eigentumsrechts an einer Wohnung muss das Veräußerungs- und Belastungsverbot für das Wohneigentum innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab dem Abschluss des Kaufvertrags, im Grundbuch eingetragen werden.

    Das Wohneigentum muss fünf Jahre lang ausschließlich dem Antragsteller gehören, obwohl das gemeinsame Eigentum eines oder mehrerer Familienmitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder) zulässig ist.

    Die Rechtsvorschriften schließen die Möglichkeit nicht aus, dass ein Investor Liegenschaftenzum Beispiel durch Vermietung. In Ungarn ist die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen ist auf 15% begrenzt.

    Um die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, muss der Antragsteller Investitionen in Höhe von mindestens 500 Tausend Euro in die Immobilie, für die die Genehmigung ursprünglich erteilt wurde, aufrechterhalten. Wurde die Immobilie jedoch verkauft (nach einer fünfjährigen Besitzdauer) oder belaufen sich die Investitionen in die Immobilie nicht mehr auf 500 Tausend Euro, dann müssen zum Zeitpunkt der Beantragung einer Verlängerung neue Investitionen in ausreichender Höhe nachgewiesen werden.

    Erwerb von Investmentzertifikaten des Immobilienfonds in Höhe von mindestens 250 Tausend Euro

    Erwerb von Investmentzertifikaten, die von einer Liegenschaften Fonds, der bei der Ungarischen Nationalbank registriert ist, in Höhe von mindestens 250 Tausend Euro. Gleichzeitig muss der Anleger das Zertifikat mindestens 5 Jahre lang aufbewahren. Es ist zu beachten, dass mindestens 40% des Nettoinventarwerts des Immobilienfonds in in Ungarn realisierte Wohnimmobilienprojekte investiert werden müssen.

    Die Behörden können die Aufenthaltserlaubnis verlängern, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über eine Investitionsbescheinigung im Liegenschaften Fonds in Höhe von 250 Tausend Euro. Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber nicht, dass es sich um dieselbe Bescheinigung handelt wie zum Zeitpunkt des Erstantrags.

    Spende von mindestens 1 Million Euro € an eine Hochschuleinrichtung

    Geldspende in Höhe von mindestens 1 Million Euro an eine Hochschuleinrichtung unter der Verwaltung der staatlichen öffentlichen Stiftung.

    Ein Aufenthaltstitel gibt seinem Inhaber das Recht:

  • in Ungarn zu bleiben;
  • um geschäftliche Aktivitäten zu entfalten;
  • geschäftsführender Direktor eines Unternehmens sein;
  • einen lokalen Job zu finden.
  • Die oben genannten Möglichkeiten gewährleisten, dass eine Person mit einer Aufenthaltserlaubnis fast jede wirtschaftliche und geschäftliche Tätigkeit in Ungarn ausüben kann.

    Steuerliche Vorschriften

    Eine Person mit einer Aufenthaltsgenehmigung wird nicht als steuerlicher Einwohner Ungarns betrachtet, wenn sie sich weniger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Ungarn aufhält.

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