
Wenn Sie ein Haus im Ausland kaufen oder sich nicht mit der Papierbürokratie herumschlagen wollen, ist die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ein hervorragender Ausweg, der Zeit, Nerven und Geld sparen hilft.
Eine Vollmacht ist ein Dokument, das eine Person ermächtigt, im Namen einer anderen Person oder im Namen einer Organisation zu handeln. Eine Vollmacht hat zwei Seiten: Der Vollmachtgeber ist derjenige, der vertraut, und der Vertreter oder Treuhänder ist derjenige, dem vertraut wird.
Bei der Erteilung einer Vollmacht müssen die Gültigkeitsdauer und die dem Vertreter übertragenen Befugnisse angegeben werden. In der Regel sind die folgenden Punkte vorgeschrieben:
Sie können eine Vollmacht bei einem Notar in der Türkei unter Beiziehung eines Dolmetschers erhalten. Im Durchschnitt dauert das Verfahren 1-2 Stunden. Gehen wir die einzelnen Schritte der Reihe nach durch:
- Wählen Sie einen Vertreter, dem Sie vertrauen. In der Regel ist ein Immobilienmakler aus einem bekannten Liegenschaften Agentur handelt in dieser Eigenschaft.
- Suchen Sie den nächstgelegenen Notar auf, der mit einem vereidigten Dolmetscher zusammenarbeitet. Für die Dienste eines Notars und eines Dolmetschers müssen Sie bis zu 3.000 TL bezahlen. Die Kosten hängen vom Umfang der beglaubigten Dokumente ab.
- Legen Sie die Aufgaben fest, die Sie Ihrem Vertreter übertragen wollen. Beraten Sie sich vorher mit einem Rechtsanwalt. Es ist nicht notwendig, eine Generalvollmacht zu erstellen.
- Suchen Sie im Internet nach einer Mustervollmacht oder holen Sie sie sich bei einem Notar und drucken Sie das Dokument aus. Füllen Sie dann das Formular aus, schreiben Sie alle Befugnisse für den Vertreter auf und beglaubigen Sie es.
- Bewahren Sie das Original der Vollmacht bei sich auf, machen Sie eine Kopie und geben Sie diese der bevollmächtigten Person. bereit!
Dokumente, die bei der Registrierung benötigt werden können: Reisepass des Vollmachtgebers und des Vertreters. Wenn die bevollmächtigte Person türkischer Staatsbürger ist, wird ihr Kimlik benötigt (der so genannte Personalausweis, der die Funktion eines internen Reisepasses hat). Manchmal wird der Vollmachtgeber auch nach einer INN gefragt.
Die Vollmacht kann als ungültig angesehen werden, wenn der Bevollmächtigte: