Der Inhalt des Artikels
- Der Einkommensteuersatz in Frankreich für natürliche Personen
- Familienkoeffizienten
- Berechnung der Einkommensteuer in Frankreich
- Nicht steuerpflichtige Ausgaben
- Einkommensteuer für nicht in Frankreich ansässige Personen
- Strafen für die Nichtzahlung der Einkommensteuer
Frankreich ist ein Land, in dem das Niveau des sozialen Wohlstands auf einem umfangreichen und mehrstufigen Steuersystem beruht. Die Steuern machen bis zu 90% der Haushaltseinnahmen des Landes aus, sie fließen in den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur in Städten und Gemeinden, in die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und in ein umfangreiches System finanzieller Unterstützung und Leistungen für alle Bevölkerungsgruppen. Steuern sind ein Umverteilungsmechanismus, der ein hohes Maß an gesellschaftlicher Stabilität gewährleistet.
Der Einkommensteuersatz in Frankreich für natürliche Personen
Die Einkommensteuer in Frankreich hat einen ausgeprägten sozialen Charakter und wird nach einem progressiven Tarif berechnet. Das System unterstützt finanziell einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, sichert das Wohlergehen von Studenten, jungen Berufstätigen und Einkommenslosen, setzt aber gleichzeitig Instrumente ein, um die Gewinnströme von Personen jenseits der Mittelschicht zu begrenzen.
Der progressive Tarif umfasst 5 Einkommensgruppen, die direkt mit dem Mindestlohn SMIC (1766,92 Euro pro Monat im Jahr 2024, vor Steuern) verbunden sind. Wenn Ihr Jahreseinkommen unter der festgelegten Mindestschwelle liegt, brauchen Sie keine Steuern zu zahlen, müssen aber trotzdem eine Null-Steuererklärung abgeben.
Der Betrag des steuerpflichtigen Einkommens |
Der Steuersatz |
Bis zu 11.294 € |
0% |
Von 11.295 bis 28.797 € |
11% |
Von 28.798 bis 82.341 € |
30% |
Von 82.342 bis 177.106 € |
41% |
Mehr als 177.106 € |
45% |
Bei der Berechnung des Steuerbetrags müssen alle in Frankreich und im Ausland erzielten Einkünfte im Falle eines Wohnsitzes sowie die offizielle Zusammensetzung Ihrer Familie berücksichtigt werden.
Bei fehlendem Wohnsitz wird jedes Einkommen in Frankreich mit 20 bis 30% besteuert.
Familienkoeffizienten
Eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der französischen Besteuerung besteht darin, dass die Steuern im Gegensatz zu den meisten Ländern nicht von einer einzelnen Person, sondern von einer sozioadministrativen Struktur, dem "Haushalt" (foyer fiscal), berechnet werden.
Ein Haushalt ist eine Gruppe von Personen (eine Familie), die durch Zusammenleben und familiäre Bindungen verbunden ist. Der Grundsatz der Haushaltsbesteuerung besteht darin, dass jeder Steuerpflichtige für alle Einkünfte seiner Familie besteuert wird: Für alle Einkünfte desselben Haushalts muss eine einzige Erklärung abgegeben werden. Anders als in vielen anderen Ländern können Ehegatten nicht wählen, ob sie getrennte Einkommenserklärungen abgeben.
Ein solches System gibt es außer in Frankreich nur in den an Frankreich angrenzenden Gebieten Belgiens und der Schweiz.
Anzahl der Personen im Haushalt |
Koeffizienten |
1 Person |
1 |
Verheiratetes Paar (Ehe / PACS) |
2 |
Verheiratetes Paar + 1 Kind |
2,5 |
Verheiratetes Paar + 2 Kinder |
3 |
Verheiratetes Paar + 3 Kinder |
3,5 |
Berechnung der Einkommensteuer in Frankreich
Die Berechnung der Haushaltssteuer erfolgt auf diese Weise:
- Das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder wird zusammengezählt.
- Der Betrag wird durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt.
- Aus den sich ergebenden gleichen Anteilen wird der jeweilige Prozentsatz progressiv berechnet.
- Die Summen werden zusammengefasst, um eine Steuernummer zu erhalten.
Beispiel 1
Wir berechnen die erforderliche Einkommenssteuer für eine Person, die unabhängig in Frankreich lebt und ein Nettoeinkommen von 32.000 Euro pro Jahr hat.
Diese Person hat einen Koeffizienten von 1, da sie unabhängig von anderen Personen lebt, bzw. 32.000 / 1 = 32.000 Euro - der Betrag, der die Bemessungsgrundlage darstellt.
- Einkünfte bis zu 11.294 Euro werden mit einem Satz von 0% besteuert = 0 Euro;
- Einkünfte zwischen 11 295 Euro und 28 797 Euro werden mit einem Steuersatz von 11% besteuert, d. h. (28 797 - 11 294 ) x 11% = 1925,33 Euro;
- Einkünfte zwischen 28.798 Euro und 32.000 Euro werden mit einem Steuersatz von 30% besteuert: das heißt (32.000 - 28.797 ) x 30% =960,9 Euro.
Als nächstes müssen Sie das Gesamtergebnis zusammenfassen: 0 + 1925,33 + 960,9 = 2886,23 Euro. Der Endbetrag muss mit der Anzahl der Personen im Haushalt (in diesem Fall mit 1) multipliziert werden: 2886,23 Euro x 1 = 2886,23 Euro ist der Betrag der Einkommensteuer, den diese Person für 1 Jahr zu zahlen hat.
Beispiel 2
Berechnen wir die Einkommensteuer, die ein verheiratetes Paar oder ein Paar, das ein PACS abgeschlossen hat, mit zwei minderjährigen Kindern und einem Nettoeinkommen von 55.950 Euro für die gesamte Familie zu zahlen hat.
Dieser Haushalt besteht aus zwei Eltern und zwei Kindern. Der Gesamtfamilienkoeffizient beträgt 3. Das gesamte Nettoeinkommen der Familie wird durch 3 geteilt: 55.950 / 3 = 18.650 Euro - die Bemessungsgrundlage.
- Einkünfte bis zu 11.294 Euro werden mit einem Satz von 0% besteuert = 0 Euro;
- Einkünfte zwischen 11 295 und 18 650 Euro werden mit einem Steuersatz von 11% besteuert, d.h. (18 650 - 11 294 ) x 11% = 809,16 Euro.
Der endgültige Betrag muss dann mit dem Familienkoeffizienten multipliziert werden: 809,16 Euro x 3 = 2427,48 Euro.
Darüber hinaus sieht das französische Steuersystem eine Steuervergünstigung für geringfügige Einkünfte vor (wenn der jährlich gezahlte Betrag nicht höher ist als 3.191 Euro für ein Ehepaar, das der allgemeinen Steuer unterliegt, und 1.929 Euro für Alleinstehende, Geschiedene, Witwer). Um den Betrag zu ermitteln, müssen Sie vom Pauschalbetrag abziehen Summe (873 Euro für eine Person oder 1444 Euro für ein Paar) Ihre Steuer, zu der die Satz von 45,25% gilt.
In unserem zweiten Beispiel beträgt der Betrag der Einkommensteuer unter dem Schwellenwert von 3191 Europrofitiert die Familie vonVorteiledessen Höhe sich aus folgender Berechnung ergibt: 1444 - (2427,48×45,25%) = 1444 - 1098 = 346 Euro.
Der Betrag der Einkommensteuer nach Anwendung der Ermäßigung beträgt also: 2427,48 - 346 = 2081,48 Euro.
Nicht steuerpflichtige Ausgaben
Eine Reihe von Ausgaben sind nicht steuerpflichtig und bilden keine Grundlage für die Berechnung der Steuern:
- die Kosten eines Ehe- oder Scheidungsverfahrens;
- Kindesunterhalt;
- Unterhalt der Eltern (auch in einem Pflegeheim);
- Schulgeld für Kinder in der Schule;
- die Beschäftigung eines Kindermädchens zur Kinderbetreuung;
- Spenden an politische Organisationen;
- Spenden an andere Organisationen;
- Beiträge zur Gewerkschaft;
- Altersvorsorge;
- Ausgaben für die Ausstattung von Wohnungen für Menschen mit Behinderungen;
- die Kosten für die Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge;
- Immobilieninvestitionen nach dem Gesetz von Pinel;
- die Kosten für die Anmietung von Wohnraum in bestimmten Gemeinden Frankreichs.
In allen oben genannten Fällen wird der Leistungsbetrag nach einer individuellen Formel berechnet.
Einkommensteuer für nicht in Frankreich ansässige Personen
Eine Person wird zum Residenten, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Frankreich aufhält und dabei den Wohnsitz in einem anderen Land verliert. Für die französische Steuerbehörde bedeutet die Erlangung des Wohnsitzes, dass der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen einer Person in diesem Wohnsitzland liegt.
Wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind, aber eine Immobilie in Frankreich besitzenmüssen Sie Steuern auf Immobilien sowie Einkommenssteuer auf in Frankreich erwirtschaftete Gewinne entrichten.
In Ermangelung eines Wohnsitzes und einer Immobilie in FrankreichIn der Regel müssen Sie nur dann Steuern zahlen, wenn Sie Einkünfte beziehen, für die Sie in dem Land eine entsprechende Genehmigung haben.
Als nicht in Frankreich ansässiger Steuerpflichtiger werden Sie nach einem progressiven Steuersatz besteuert, der Folgendes vorsieht Mindeststeuersatz:
- 20% auf Ihr Einkommen, das bis zu 28.797 Euro beträgt;
- 30% auf Ihr Einkommen über 28.797 Euro.
Die Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer für Gebietsfremde kann sein: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Renten oder andere Sozialleistungen, Dividenden aus Wertpapieren.
Strafen für die Nichtzahlung der Einkommensteuer
Trotz der Tatsache, dass das französische Steuersystem in Bezug auf die allgemeinen Parameter konservativ ist, versucht die Regierung jedes Jahr, den Steuerapparat zu verbessern: Es gab einen Fall (2013-2014), als die Regierung eine Einkommenssteuer von 75% für diejenigen genehmigte, deren Jahreseinkommen 1 Million Euro überstieg.
Die verspätete Abgabe der Steuererklärung und die Nichtzahlung der Steuern auf alle bestehenden Einkommensquellen ist in Frankreich mit einem System von Bußgeldern und Strafen verbunden. Bei verspäteter Abgabe der Erklärung erhöht sich der Betrag der Hauptzahlung jeden Monat um 0,75%, dieser Betrag erhöht sich auf 9% pro Jahr, und wenn die vorsätzliche Verheimlichung eines Teils des Einkommens festgestellt wird, beträgt die Geldstrafe 40-80% des erhöhten Hauptbetrags. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen drohen die Beschlagnahme des Vermögens, eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Um die Zahlungen zu optimieren und Verzögerungen zu vermeiden, buchen viele Banken den geforderten Betrag direkt zum Zeitpunkt der Zahlung von Ihrem Bankkonto ab.
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