Heute gibt es immer mehr Hypothekenwohnungen auf dem Immobilienmarkt, die von Banken besichert sind. Oft wollen potenzielle Käufer dieser Quadratmeter die Last des Kredits nicht abwälzen und bevorzugen Transaktionen mit voller Bezahlung. Dies ist eine mögliche und durchaus legale Option, aber auch hier gibt es "Fallstricke". Wie kann man sie umgehen? aif.ru Anton Makarov, stellvertretender Vorsitzender der Methodischen Kommission der Notarkammer Moskau, Notar in Moskau.
- Verfügt der Verkäufer nicht über ausreichende Eigenmittel für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits, kann z. B. die Form eines Vorvertrags verwendet werden. Eine Person, die bereit ist, eine Wohnung zu kaufen, gibt dem Eigentümer eine Anzahlung. Und er leitet das Geld zur Tilgung der Schulden weiter. Danach wird die Belastung der Immobilie entfernt, und das Hauptgeschäft kann abgeschlossen werden. Aber man muss diese Angelegenheit sehr sorgfältig angehen. In diesem Fall überweist der Käufer nämlich einen hohen Geldbetrag an den Verkäufer, noch bevor er den Hauptvertrag unterzeichnet und seine Rechte im Bundesregister eintragen lässt. Für maximale Sicherheit ist es am besten, sich an einen Notar zu wenden.
Der Notar prüft alle Unterlagen und rechtlich bedeutsamen Tatsachen. Er vergewissert sich, dass neben den Sicherheiten keine weiteren Belastungen auf der Immobilie bestehen, dass die Rechte Dritter, zum Beispiel des Ehegatten, minderjähriger Kinder des Verkäufers oder von Miteigentümern, nicht verletzt werden. Sie prüft, ob das Recht des Eigentümers, über die Immobilie zu verfügen, nicht eingeschränkt ist, z. B. aufgrund des Status eines Konkurses.
Der Notar wird auch darauf achten, dass alle wichtigen Details im Vorvertrag berücksichtigt werden: welche Verpflichtungen der Verkäufer übernimmt, welche der Käufer. Sie können Schritt für Schritt genau festlegen, wie der Verkäufer die Anzahlung erhält, wie er bei der Bank einen Antrag auf Rückzahlung des Kredits stellt und so weiter.
Es lohnt sich, verschiedene Szenarien in Betracht zu ziehen, darunter auch Geldstrafen, wenn der Verkäufer eine Anzahlung leistet, die Hypothek abschließt und sich schließlich weigert, die Wohnung zu verkaufen. Ein solches Risiko ist nicht auszuschließen. Und hier kann neben den in der Urkunde vorgeschriebenen Sanktionen auch die notarielle Form des Vertrages selbst helfen. Jede notarielle Urkunde hat eine erhöhte Beweiskraft. Es gibt Fälle, in denen das Siegel des Notars auf dem Vertrag dem gescheiterten Käufer geholfen hat, die Erfüllung von Vereinbarungen mit dem Verkäufer vor Gericht zu erreichen.
Wichtig ist, dass der Notar mit den Beteiligten spricht, ihnen alle Einzelheiten und Konsequenzen erklärt, sich vergewissert, dass sie nicht in die Irre geführt werden und klar verstehen, was sie tun.