Die alten Tarife werden ab dem 30. Juli geändert. Für einige gefährliche Gegenstände wird die Obergrenze des Tarifs um 25% erhöht

Die Zentralbank kündigte die Einführung neuer Tarife für die Haftpflichtversicherung von Eigentümern gefährlicher Anlagen an, zu denen u. a. Immobilien und Bauwerke gehören.
Die diesbezügliche Anweisung der Zentralbank wurde bereits beim Justizministerium registriert und tritt am 30. Juli 2024 in Kraft. In der Mitteilung der Regulierungsbehörde heißt es, dass die neuen Regeln die tatsächlichen Risiken besser widerspiegeln und die Dynamik der Unrentabilität berücksichtigen.
Nach dem Gesetz gelten einige Industrieanlagen, Wasserbauwerke, Tankstellen, Aufzüge und andere Fahrstühle sowie eine Reihe anderer Anlagen, einschließlich Immobilien und Ingenieurnetze, als gefährlich. Die Eigentümer solcher Anlagen sind verpflichtet, ihre Haftpflicht zu versichern. Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses können die Zahlungen je nach der Zahl der Opfer bis zu 9,75 Milliarden Rubel betragen.
Nach Angaben der Zentralbank wird für die meisten gefährlichen Anlagen die Untergrenze des Versicherungstarifs um 25% gesenkt. Die Ausnahme sind Anlagen, die unter Druck stehende Geräte verwenden. Dazu gehören, wie in der Zentralbank erläutert, zum Beispiel Kesselhäuser, Heizungsanlagen, Heizungsnetze und mehr. Für sie bleibt die untere Grenze gleich, während die obere Grenze um 25% steigt.
Für Wasserbauwerke, Unternehmen der Petrochemie und des Bergbaus, Anlagen im Zusammenhang mit Sprengstoffen, Bergwerken und Brunnen ändert sich nichts: Der Tarifkorridor bleibt gleich.