Spaniens Goldenes Investorenvisum

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Das Goldene Visum in Spanien, das auch als Investitionsvisum bekannt ist, ermöglicht es Bürgern aus Nicht-EU-Ländern, eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu erhalten, wenn sie bedeutende wirtschaftliche Investitionen im Land tätigen. Das Programm bietet Flexibilität und viele Vorteile, darunter das Recht, in Spanien zu leben und zu arbeiten, Freizügigkeit im Schengen-Raum und die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Was bringt das goldene Visum von Spanien?

Das Goldene Investorenvisum in Spanien bietet viele Vorteile für Investoren und ihre Familien, hat aber auch einige Nachteile, von denen der wichtigste die hohe Einreiseschwelle für Investitionen ist. Schauen wir uns an, was das goldene Visum in Spanien bietet:

Vorteile:

  • Arbeitsvisum für Investoren. Spanien gewährt Inhabern eines goldenen Visums das Recht, im Land zu leben und zu arbeiten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis einholen zu müssen. Es gilt für den Hauptantragsteller, Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern.
  • Visumfreies Reisen. Inhaber eines Visums können im Schengen-Raum frei reisen.
  • Es gibt keine Mindestaufenthaltsanforderungen. Das spanische Recht sieht keine verbindlichen Aufenthaltszeiten für die Aufrechterhaltung eines Visums vor.
  • Der Weg zur Staatsbürgerschaft. Nach fünf Jahren Aufenthalt können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, und nach zehn Jahren können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
  • Die ganze Familie. Das Visum ist auch für den Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren und Eltern, die dem Antragsteller gegenüber unterhaltsberechtigt sind, erhältlich.
  • Die Lebensqualität. Spanien ist ein Land mit einem hohen Lebensstandard, einer ausgezeichneten Gesundheitsversorgung und Bildung sowie einem günstigen Klima.
  • Investitionsmöglichkeiten. Ein vielfältiger Immobilienmarkt mit Möglichkeiten für Investitionen in Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien.

Benachteiligungen:

  • Hohe Anzahlung. Ein Mindestanlagebetrag von 500.000 € für Immobilien oder 2 Mio. € für Staatsanleihen kann ein erhebliches Hindernis darstellen.
  • Risiken auf dem Immobilienmarkt. Der spanische Immobilienmarkt ist Schwankungen unterworfen, die auf globale Ereignisse wie Finanzkrisen zurückzuführen sind. Auch Pandemien wirken sich stark auf die Preise aus, da ein erheblicher Teil der Haushaltseinnahmen vom Tourismus abhängt. 
  • Bürokratie. Das Zulassungsverfahren ist mit erheblichem Papierkram verbunden, weshalb Sie sich möglicherweise an spezialisierte Fachleute wenden müssen. 
  • Steuerliche Folgen. Wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten, werden Visuminhaber zu Steuerbürgern. Sie müssen Beiträge in den Staatshaushalt einzahlen, und zwar nicht nur für Einkünfte aus dem Inland, sondern auch aus der ganzen Welt.
  • Instandhaltungskosten. Spanien erhebt jährlich Steuern für die Instandhaltung von Immobilien in Höhe eines Prozentsatzes des Katasterwerts der Immobilie.
  • Das Verbot von Darlehen. Der anfängliche Betrag von 500.000 € sollte lastenfrei sein. Das heißt, der Investor kann den Betrag nicht auf Kredit oder Hypothek aufnehmen - er muss ihn vollständig bezahlen.

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Wie man ein Visum für Goldinvestoren in Spanien erhält

Das Goldene Investitionsvisum bietet mehrere Investitionsmöglichkeiten zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung. Die wichtigste Voraussetzung für die Verlängerung von Dokumenten, die durch Investitionen in Immobilien, Aktien, Bankeinlagen oder Staatsanleihen erworben wurden, ist die Beibehaltung der Investitionen über einen Zeitraum von fünf Jahren oder mehr.

Immobilieninvestitionen

Der Mindestbetrag für Investitionen in Immobilien beträgt 500 T€. Der gesamte Betrag muss sofort gezahlt werden und sieht nicht die Möglichkeit vor, Darlehen und Hypotheken zu erhalten. Dabei kann es sich um eine oder mehrere Immobilien handeln, Hauptsache, der Gesamtbetrag ist größer oder gleich 500 000 EUR. Der Investor kann nur Darlehen und Kredite aufnehmen, die den angegebenen Betrag übersteigen. 

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Unternehmensanteile oder Bankeinlagen

Investition von 1 Million €:

  • In Aktien oder Anteilen spanischer Unternehmen, die eine echte Geschäftstätigkeit ausüben.
  • An in Spanien registrierte Investment- oder Risikokapitalfonds.
  • In Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten. 

Sie können auch ein goldenes Visum erhalten, wenn Sie Beträge ab 2 Millionen Euro in spanische Staatsanleihen investieren.

Geschäftliche Projekte

In diesem Fall gibt es keinen festen Mindestinvestitionsbetrag, aber das Projekt muss als von allgemeinem Interesse für Spanien anerkannt sein und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Schaffung einer erheblichen Anzahl von Arbeitsplätzen.
  • positive sozioökonomische Auswirkungen auf die lokale Region haben.
  • Förderung der wissenschaftlichen oder technologischen Innovation.

Besonderheiten bei der Beantragung eines goldenen spanischen Visums für Russen

Seit März 2022 hat Spanien die Ausstellung von goldenen Visa für russische Staatsbürger ausgesetzt. Neue Anträge auf ein goldenes Visum in Spanien werden nicht mehr angenommen. Diese Entscheidung wurde vom Außenministerium des Landes bestätigt und gilt für alle Arten von Investitionen, einschließlich des Erwerbs von Immobilien, Unternehmensanteilen und Staatsanleihen. Daher ist die Frage, wie man ein goldenes Visum erhält, für Russen praktisch irrelevant.
Es gibt einige Ausnahmen, und in einigen Fällen ist ein spanisches goldenes Visum für Russen erhältlich. Dies gilt für diejenigen, die sich bereits in Spanien aufhalten und ihren Antrag über die örtlichen Einwanderungsbehörden und nicht über die Konsulate in Russland stellen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Aussetzung nur für neue Anträge gilt, während bereits erteilte Visa und deren Verlängerung weiterhin möglich sind.

Voraussetzungen und Bedingungen für die Erteilung eines Investorenvisums

Die Anforderungen für spanische Goldvisa stellen sicher, dass der Antragsteller finanziell stabil ist, einen guten Charakter hat und in der Lage ist, seine Investitionen in Spanien zu halten. Hier sind die wichtigsten Kriterien:

  • Alter. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Finanzielle Stabilität. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich und seine Familienangehörigen während seines Aufenthalts in Spanien zu versorgen.
  • Kein Strafregister. Eine Bescheinigung des Herkunftslandes oder der Länder, in denen sich der Antragsteller in den letzten fünf Jahren aufgehalten hat, dass er nicht vorbestraft ist.
  • Krankenkasse. Die Antragsteller müssen über eine in Spanien gültige öffentliche oder private Krankenversicherung verfügen. Sie muss alle notwendigen medizinischen Kosten abdecken.
  • Bestätigung von Investitionen. Geeignet sind zum Beispiel Immobilienunterlagen, Kontoauszüge oder Geschäftspläne.

Anforderungen an Familienangehörige:

  • Der Ehepartner. Heiratsurkunde und Dokumente zur Bestätigung der ehelichen Beziehungen.
  • Kinder. Ins Spanische übersetzte und in der Gerichtsbarkeit des Landes legalisierte Geburtsurkunden. Dokumente zur Bestätigung der finanziellen Abhängigkeit von Kindern über 18 Jahren.
  • Angehörige. Dokumente, die die finanzielle Abhängigkeit eines Familienmitglieds vom Antragsteller bestätigen.
  • Arbeiter. Ein gültiger Arbeitsvertrag mit einem spanischen Arbeitgeber.

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Dokumente zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Investitionen

Vor der Antragstellung ist es wichtig, die Dokumente ins Spanische zu übersetzen. Außerdem müssen Dokumente, die von einem anderen Land ausgestellt wurden, legalisiert oder apostilliert werden, d. h. von Spanien anerkannt werden.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen in Spanien erfolgreich zu beantragen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen Reisepass. Eine Kopie des Reisepasses, der noch mindestens ein Jahr nach dem Datum der Antragstellung gültig ist. Die Kopie muss notariell beglaubigt sein.
  • Visumantragsformular. Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular. Die Formulare sind beim spanischen Konsulat erhältlich oder können von offiziellen Websites heruntergeladen werden.
  • Foto. Zwei aktuelle Fotos, die den Anforderungen für ein Visum entsprechen.

Investitionsnachweis:

  • Grundbesitz. Eine Eigentumsurkunde und eine Bescheinigung des Grundbuchamtes über eine Investition von mindestens 500.000 €.
  • Unternehmensanteile oder Bankeinlagen. Eine Bankbescheinigung oder ein Kontoauszug, der eine Investition von mindestens 1 Million Euro bestätigt.
  • Staatsanleihen. Eine Bescheinigung eines Finanzinstituts oder der Bank von Spanien, die den Kauf von Anleihen in Höhe von mindestens 2 Millionen Euro bestätigt.
  • Ein Geschäftsprojekt. Ein Geschäftsplan, ein Plan zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder andere Dokumente, die die Bedeutung des Projekts für Spanien bestätigen.

Medizinische Versicherung

Bestätigung, dass eine in Spanien gültige öffentliche oder private Krankenversicherung besteht, die alle notwendigen medizinischen Kosten abdeckt.

Bescheinigung über die Straffreiheit

Eine von den Behörden des Herkunftslandes oder eines anderen Landes, in dem der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gewohnt hat, ausgestellte Bescheinigung.

Bestätigung der finanziellen Mittel

Kontoauszüge oder andere Dokumente, die bestätigen, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, um den Antragsteller und seine Familie in Spanien zu unterstützen. In der Regel sind mindestens 30.000 € für den Hauptantragsteller und zusätzliche Mittel für jedes Familienmitglied erforderlich.

Ärztliches Zeugnis

Eine von einem zugelassenen Arzt ausgestellte Bescheinigung, die bestätigt, dass keine Krankheiten vorliegen, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.

Dokumente für Familienangehörige:

  • Pässe. Kopien der Reisepässe aller Familienmitglieder.
  • Geburts- und Heiratsurkunden. Ins Spanische übersetzte und legalisierte oder apostillierte Dokumente, die die Familienbeziehungen bestätigen.
  • Bestätigung der finanziellen Abhängigkeit. Für Kinder über 18 Jahre und unterhaltsberechtigte Eltern.
  • Krankenkasse. Bestätigung der Verfügbarkeit einer Krankenversicherung für jedes Familienmitglied.
  • Bescheinigungen über nicht strafbare Handlungen. Für Familienangehörige über 18 Jahren.

Wie viel kostet ein goldenes Visum in Spanien?

Um ein goldenes Visum zu erhalten, müssen Sie mindestens 500.000 € in eine Immobilie investieren. Dabei kann es sich um eine oder mehrere Immobilien handeln, wobei das mit einer Hypothek oder einem Darlehen belastete Eigentum nicht angerechnet wird. 

Investitionen in Aktien/Einlagen ab 1 Mio. € von spanischen Unternehmen oder in ein Einlagenkonto bei spanischen Finanzinstituten. Wichtig ist, dass es sich um funktionierende und nicht um fiktive Unternehmen handelt. Sie können auch ab 2 Millionen Euro in spanische Staatsanleihen investieren. 

Für Investitionen in Unternehmensprojekte gibt es keinen festen Mindestbetrag, aber sie sollten für die spanische Wirtschaft von Bedeutung sein. Die Bedeutung wird dadurch bestimmt, dass mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen der lokalen Region, Förderung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen.

Verwaltungsgebühren:

  • Ein Visumantrag kostet etwa 60-70 € pro Antrag.
  • Die Kosten für juristische und notarielle Dienstleistungen liegen zwischen 1.000 und 5.000 €, zuzüglich 200 bis 500 € für die notarielle Beglaubigung von Dokumenten.
  • Die Gebühren für die Eintragung von Immobilien in das Grundbuch belaufen sich in der Regel auf 1-2% des Kaufpreises der Immobilie. Wenn Sie in ein Unternehmen investieren, können Gebühren für die Eintragung eines Unternehmens bei den zuständigen Behörden anfallen.
  • Die Kosten für eine obligatorische ärztliche Untersuchung liegen je nach Anbieter zwischen 100 und 300 € pro Person.
  • Die Kosten für eine Krankenversicherung hängen vom Anbieter und vom Versicherungsschutz ab, liegen aber in der Regel zwischen 500 und 2.000 € pro Jahr für einen umfassenden Versicherungsschutz.

Steuerliche Pflichten für Inhaber eines goldenen Visums

Nicht steuerpflichtige Einwohner

Wenn sich Inhaber eines Goldenen Visums weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten, gelten sie als Nicht-Steuerresidenten. Nicht-Steuerresidenten werden nur mit dem in Spanien erzielten Einkommen besteuert. Dazu gehören Mieteinnahmen, Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien und andere in Spanien erzielte Einkünfte.

Steuerinländer

Wenn sich Inhaber eines Goldenen Visums mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten, werden sie zu Steuerbürgern, deren Einkommen weltweit der spanischen Steuer unterliegt. Spanien hat ein progressives Einkommenssteuersystem mit Steuersätzen zwischen 19% und 47% je nach Einkommenshöhe.

Das Einkommen von Steuerinländern kann auch der spanischen Vermögenssteuer unterliegen, die auf Vermögen weltweit erhoben wird. Die Steuersätze hängen von der Region ab, liegen aber im Allgemeinen zwischen 0,2 und 3,51 TP3T.

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Spanien hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die dazu beitragen, die Doppelbesteuerung desselben Einkommens zu verhindern.

Bedingungen für die Erlangung eines goldenen Visums für Spanien

Der Erhalt eines goldenen Visums in Spanien dauert durchschnittlich drei Monate nach Antragstellung. Im Vergleich zum Nachbarland Portugal, wo die Bearbeitungszeit für ein Visum etwa sechs Monate beträgt, ist das nicht so viel. Hier sind die zu beachtenden Fristen:

  • Die Suche und der Kauf einer Immobilie dauern in der Regel durchschnittlich ein bis drei Monate.
  • Vorbereitung und Einreichung eines Visumantrags: 1-2 Wochen.
  • Die Erstbearbeitung der Dokumente dauert in der Regel etwa 20 Arbeitstage.
  • Die endgültige Genehmigung und Erteilung eines Goldenen Visums kann bis zu drei Monate dauern.
  • Nach Ablauf des goldenen Visums kann es um zwei Jahre verlängert werden, vorausgesetzt, die Investition wird aufrechterhalten und der Antragsteller erfüllt die Aufenthaltsbedingungen. 
  • Inhaber eines goldenen Visums müssen mindestens zehn Jahre in Spanien gelebt haben, um die spanische Staatsbürgerschaft durch Investitionen zu erhalten.

Das Verfahren zur Erlangung eines goldenen Visums in Spanien

Das Verfahren zur Erlangung eines goldenen Visums ist wie folgt:

  1. Die Auswahl der Investitionen. Bestimmen Sie die Art der Investition (Immobilien, Unternehmensanteile, Staatsanleihen, Ihr eigenes Unternehmen oder Geschäftsprojekte) und schließen Sie den Kauf oder die Investition ab.
  2. Vorbereitung der Dokumente. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Investitionsnachweis, Passkopien, Versicherungs- und Strafregisterauszüge. Dokumente aus anderen Ländern, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, müssen im spanischen Rechtsraum legalisiert und ins Spanische übersetzt werden.
  3. Einreichung einer Bewerbung. Füllen Sie das Visumantragsformular aus und reichen Sie es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim spanischen Konsulat oder der Einwanderungsbehörde ein.
  4. Medizinische Untersuchung. sich einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung unterziehen und eine ärztliche Bescheinigung erhalten.
  5. Ich warte auf die Genehmigung.Die Antragsprüfung dauert in der Regel bis zu drei Monate. Die spanischen Behörden prüfen Dokumente und biografische Informationen.
  6. Erlangung eines Visums. Nach Genehmigung durch das Konsulat oder die Einwanderungsbehörde wird ein goldenes Aufenthaltsvisum erteilt.
  7. Anmeldung des Wohnsitzes. Beantragen Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Ankunft in Spanien eine Aufenthaltskarte (Tarjeta de Identidad de Extranjero, TIE) bei der örtlichen Einwanderungsbehörde und melden Sie sich an Ihrem Wohnort in der Gemeinde an.
  8. Erweiterung und Wartung. Das Visum ist zunächst für ein Jahr gültig und kann um zwei Jahre verlängert werden, sofern die Investition aufrechterhalten wird und die Aufenthaltsbedingungen erfüllt sind.

Häufig gestellte Fragen

Das Programm zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren, die weder die spanische noch die EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Zu den wichtigsten Investitionsmöglichkeiten gehören der Erwerb von Immobilien, Investitionen in Aktien spanischer Unternehmen, Staatsanleihen oder die Entwicklung eines Geschäftsprojekts. Das Visum ermöglicht es Ihnen, in Spanien zu leben und zu arbeiten und durch den Schengen-Raum zu reisen.

Das erste Goldene Visum für Spanien wird für ein Jahr ausgestellt. Danach kann es um weitere zwei Jahre verlängert werden, gefolgt von einer Wiederholung dieses Verfahrens alle zwei Jahre, wobei die Investitionen beibehalten und alle Bedingungen erfüllt werden müssen.

Die Prüfung eines Antrags auf ein goldenes Visum in Spanien dauert in der Regel bis zu 20 Arbeitstage für die Erstbearbeitung und bis zu 3 Monate für die endgültige Genehmigung und Erteilung eines Visums. Das Verfahren zur Erlangung eines goldenen Visums in Spanien umfasst die Überprüfung von Dokumenten, die Überprüfung der Biografie und mögliche zusätzliche Informationsanfragen an den Antragsteller.

Investorenprogramme sind in jedem Land ausgewogen, und das spanische Programm ist keine Ausnahme. Aber es gibt auch Nachteile: eine hohe Anfangszahlung von 500.000 €; Bürokratie, für deren Bewältigung ein Rechtsberater erforderlich sein kann; Steuerabzüge von allen Einkünften zugunsten Spaniens (von Steuerinländern); Anfälligkeit des Immobilienmarktes für schwerwiegende Veränderungen aufgrund internationaler Ereignisse; regelmäßige Abzüge für die Instandhaltung von Immobilien in Höhe eines Teils ihres Wertes.

Es gibt keine obligatorische Aufenthaltsdauer im Land, aber um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss man fünf Jahre in Spanien leben, und für die Staatsbürgerschaft - zehn Jahre.

Ein goldenes Visum in Spanien für den Erwerb von Immobilien wird ohne Spanischkenntnisse ausgestellt. Englisch ist ausreichend. Für die Übersetzung der Begleitdokumente kann ein entsprechender Spezialist benötigt werden. Die Sprache wird für das Bestehen der Staatsbürgerschaftstests benötigt.

Eine Unterkunft ist nicht erforderlich, um die Aufenthaltsgenehmigung des Investors aufrechtzuerhalten. Sie ist nur erforderlich, um einen dauerhaften Aufenthalt und die Staatsbürgerschaft zu erhalten.

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Золотая виза инвестора Испании

Mikhail Konon ist eine Werbetexterin

Ich schreibe informative Artikel über Immobilien, Investitionen, Arbeitssuche und Steuern.

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