Die häufigsten Fehler bei der Beantragung eines Schengen-Visums im Jahr 2024

Nahaufnahme von leuchtend orangefarbenen und gelben Herbstblättern auf einem Baumzweig

Самые распространенные ошибки при оформлении Шенгенской визы в 2024 году

Der Sommer ist die perfekte Zeit für spannende Reisen durch Europa! Die Beantragung eines Schengen-Visums ist der erste Schritt in Richtung Unterhaltung und neue Erfahrungen. Erfahren Sie mehr über die häufigsten Fehler, die Sie bei der Beantragung eines Schengen-Visums vermeiden sollten

Die Beantragung eines Schengen-Visums wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Für die Beantragung müssen zahlreiche Dokumente gesammelt, ein Interview absolviert und eine Gebühr bezahlt werden. Ab dem 11. Juni 2024 wird die Kosten für ein Schengen-Visum hat sich von 80 auf 90 Euro erhöht. Viele Menschen können sich dieses Verfahren jedoch selbst erleichtern, indem sie häufige Fehler vermeiden, die häufig zur Ablehnung eines Visums führen.

Diese Fehler entstehen häufig, weil man nicht weiß oder nicht versteht, wie wichtig es ist, dass die Dokumente den Kriterien des Landes des Schengen-Raums entsprechen, in das man reisen möchte.

Wir haben eine Liste der häufigsten Fehler zusammengestellt, die Antragsteller bei der Beantragung eines Schengen-Visums machen. So können beispielsweise das fehlerhafte Ausfüllen des Fragebogens, eine unzureichende Anzahl von Finanzdokumenten oder Unaufmerksamkeiten zu einer Ablehnung führen. Wenn Sie unsere Ratschläge befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein Schengen-Visum und vermeiden Probleme bei der Antragstellung.

1. Sammeln der erforderlichen Dokumente anhand einer Zufallsliste

Viele Reisende, insbesondere diejenigen, die zum ersten Mal ein Schengen-Visum beantragen, machen oft Fehler, wenn sie den Ratschlägen von Verwandten oder Freunden folgen, die bereits ein solches Visum erhalten haben. Sie wenden diese Tipps an, ohne mögliche Änderungen zu berücksichtigen. Die für den Erhalt eines Schengen-Visums erforderlichen Dokumente unterscheiden sich jedoch häufig von Land zu Land und von Botschaft zu Botschaft. Außerdem werden die Visabestimmungen von den Botschaften der Schengen-Länder in aller Welt ständig überprüft und aktualisiert.

Personen, die eine veraltete Liste von Dokumenten verwenden, machen oft Fehler, indem sie wichtige und neu hinzugekommene Anforderungen auslassen. Aus diesem Grund kann ihnen die Erteilung eines Visums verweigert werden. Daher wird allen Antragstellern für ein Schengen-Visum empfohlen, die Dokumente gemäß der aktuellen Liste zusammenzustellen, die von der Botschaft des Landes, für das sie einen Antrag stellen, veröffentlicht wurde.

2. Der Reisepass erfüllt nicht die Anforderungen

Die EU stellt strenge Anforderungen an den Reisepass von Personen, die ein Schengen-Visum beantragen. Insbesondere muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate über das Datum der geplanten Reise in den Schengen-Raum hinaus gültig sein. Außerdem muss er innerhalb der letzten 10 Jahre an dem Tag ausgestellt worden sein, an dem der Inhaber plant, das Land des Schengen-Raums zu verlassen.

Der Reisepass muss außerdem mindestens zwei leere Seiten enthalten, die nicht nachträglich in den Pass eingefügt werden können. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert, dass ihm ein Visum verweigert wird.

Reisende, die ein Mehrfachvisum für einen Zeitraum von drei oder fünf Jahren beantragen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass ihnen ein Visum nur für die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ausgestellt wird, wenn die Gültigkeitsdauer ihres Reisepasses kürzer ist als die Gültigkeitsdauer des erforderlichen Visums. 

3. Ausfüllen eines Fragebogens mit Informationen, die nicht mit anderen Dokumenten übereinstimmen

Jeder Reisende, der ein Schengen-Visum beantragt, muss ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen, das auf der Seite Shengenvisainfo heruntergeladen werden kann. Dies ist das erste und notwendige Dokument bei der Beantragung eines Visums. Einer der häufigsten Fehler ist die Eingabe von Informationen in den Fragebogen, die nicht mit anderen Dokumenten übereinstimmen. 

So geben einige Antragsteller im Antragsformular an, dass ihr Reisepass länger gültig ist als tatsächlich angegeben. Andere machen Fehler bei den Daten und geben die Gültigkeitsdauer des Visums an, die nicht mit den Bedingungen der Reiseversicherung oder der gebuchten Unterkunft übereinstimmt. Dies kann dazu führen, dass die Erteilung eines Visums verweigert wird.

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4. Der Antragsteller verfügt nicht über eine angemessene Reiseversicherung

Auf eine Reiseversicherung zu verzichten und auf Glück zu hoffen, ist ein großer Fehler. Der Botschaft ist es egal, wie gesund oder vorsichtig Sie sind. Die Schengen-Reiseversicherung in Höhe von 30.000 Euro, die den Rücktransport im Todesfall abdeckt, ist für alle obligatorisch. 

Häufig wird eine Versicherung für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen, als der Aufenthalt in der EU geplant ist, oder mit einem geringeren Versicherungsschutz als erforderlich. Wenn die Versicherung die Rückführung im Todesfall nicht abdeckt, auch wenn sie andere Unfälle abdeckt, gilt dies als Nichteinhaltung.

5. Zu frühes oder zu spätes Einreichen eines Antrags

Nach dem Schengen-Visakodex ist die Frist für die Einreichung eines Antrags genau festgelegt: Sie können ihn mindestens sechs Monate im Voraus und nicht später als 15 Arbeitstage vor Ihrer Reise einreichen. Eine frühere oder spätere Einreichung des Antrags kann zu einer Ablehnung führen. 

Wenn Sie beispielsweise versuchen, einen Antrag ein Jahr vor Ihrer Reise zu stellen, oder wenn Sie den Antrag zu spät stellen, kann dies zu erheblichen Problemen bei der Erteilung eines Visums führen. Daher ist es wichtig, die Zeit für die Einreichung des Antrags so zu planen, dass er im Voraus, aber innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht wird.

6. Kontaktaufnahme mit der falschen Botschaft/Konsulat/Visumantragsstelle

Einer der häufigsten Fehler bei der Planung einer Reise in die Länder des Schengen-Raums ist die falsche Wahl der Botschaft für die Einreichung eines Visumantrags. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Erteilung eines Visums haben. Wenn Sie planen, durch mehrere Länder zu reisen und sich in jedem Land die gleiche Zeit aufzuhalten, ist es wichtig, den Antrag bei der Botschaft des ersten Landes zu stellen, das in den Schengen-Raum einreist. Wenn Ihre Reiseroute beispielsweise fünf Tage in Österreich, fünf Tage in Deutschland und fünf Tage in Frankreich vorsieht, stellen Sie den Antrag zunächst bei der österreichischen Botschaft.

Wenn Sie in jedem Land eine andere Aufenthaltsdauer planen, sollten Sie den Antrag bei der Botschaft des Landes stellen, in dem Sie die meiste Zeit verbringen wollen. Wenn Sie z. B. drei Tage in Österreich, fünf Tage in Deutschland und sieben Tage in Frankreich verbringen wollen, sollten Sie den Antrag bei der französischen Botschaft stellen. 

Igor Usyk - Leiter der Abteilung Migration bei VisitWorld


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