Spanische Staatsbürgerschaft für Nachkommen: Das Land hat die Frist für die Annahme von Anträgen bis Oktober 2025 verlängert

Eine Nahaufnahme eines bunten und lebendigen Straußes frischer Blumen auf weißem Hintergrund.

Испанское гражданство для потомков: страна продлила прием заявок до октября 2025 года

Spanien hat das Gesetz zur demokratischen Erinnerung, auch bekannt als "Ley de Nietos", weitergeführt, das es Nachkommen von Spaniern, die während des Regimes von Francisco Franco vertrieben wurden, ermöglicht, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Finden Sie heraus, wer für einen Pass in Frage kommt und wie das Verfahren aussieht


Spanien hat das Gesetz über die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Nachkommen von Spaniern, die während des Regimes von Diktator Francisco Franco vertrieben wurden, verlängert. Sie können sich nun bis zum 21. Oktober 2025 bewerben.

Auf diese Weise versucht der Staat, möglichst vielen Nachkommen von Exilanten die Möglichkeit zu geben, sich vollständig in die spanische Gesellschaft zu integrieren und die Beziehungen zwischen Spanien und seinen Bürgern zu stärken, die aufgrund historischer Umstände in der ganzen Welt verstreut leben.

Was ist das für ein Gesetz, und wer kann die spanische Staatsbürgerschaft erhalten?

Offiziell heißt das Gesetz "Gesetz über das demokratische Gedächtnis", auf Spanisch ist es als "Ley de Nietos" bekannt. Es wurde 2022 vom Ministerrat gebilligt. Das Dokument wurde im Volksmund als "Enkelgesetz" bekannt.

Nach diesen Bestimmungen können die Nachkommen von verfolgten und vertriebenen Personen Spanien während des Regimes von Diktator Francisco Franco das Recht haben, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Wer kann nach dem Gesetz die spanische Staatsbürgerschaft erhalten?

1. Personen, die außerhalb Spaniens geboren sind und deren Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter Spanier sind oder waren.

2. Antragsteller, die außerhalb Spaniens geboren sind und deren Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter ihre spanische Staatsbürgerschaft aufgrund des Exils verloren oder aufgegeben haben.

3. Kinder, die außerhalb Spaniens von Spanierinnen geboren wurden, die ihre Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem ausländischen Staatsbürger vor Inkrafttreten der Verfassung von 1978 verloren haben.

4. Die Söhne und Töchter derjenigen, die die spanische Staatsbürgerschaft auf der Grundlage des Gesetzes zur historischen Erinnerung 52/2007 erhalten haben.

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