Einkommenskriterien für die Beantragung einer Aufenthaltskarte in Polen: Was sich ab Januar 2025 ändern wird

Einkommenskriterien für die Beantragung einer Aufenthaltskarte in Polen: Was sich ab Januar 2025 ändern wird

Критерий дохода для подачи заявок на карту побыту в Польше: что изменится с января 2025 года

Eine Visakarte ist eine Erlaubnis für einen langfristigen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in Polen, die es einem Ausländer ermöglicht, die meisten Rechte als polnischer Staatsbürger zu genießen und die Grenze des Landes ohne Visum zu überschreiten. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Änderungen im Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltskarte in Polen ab 2025

Ab 2025 werden sich die Einkommensanforderungen für Ausländer, die eine Aufenthaltskarte oder eine Aufenthaltskarte in Polen beantragen wollen, ändern. Ein wichtiger Aspekt ist, dass das Mindesteinkommen für die Einreichung von Dokumenten dem neuen Mindestlohn entsprechen muss, der 4626 Zloty brutto betragen wird. 

Diese Anforderung gilt für alle Ausländer, die eine Visakarte beantragen, außer in Fällen, in denen Dokumente auf der Grundlage der Familienzusammenführung eingereicht werden. Es ist wichtig, sich im Voraus mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen, um alle Kriterien zu erfüllen und den erfolgreichen Erhalt der Aufenthaltsdokumente sicherzustellen.

EU-Bürger müssen in Polen keine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, es reicht, wenn sie ihren Aufenthalt anmelden. Statistiken zufolge kommt die größte Zahl von Migranten aus der Ukraine, Weißrussland, Indien und der Türkei nach Polen.

Um mehr über die Details des Skandals um Studentenvisa in Polen zu erfahren, folgen Sie diesem Link.

Einkommensniveau für die Beantragung einer Aufenthaltskarte und einer Aufenthaltskarte in Polen

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Polen neue Mindesteinkommensanforderungen für Ausländer in Kraft, die eine Aufenthalts- oder Wohnsitzkarte beantragen wollen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die finanzielle Stabilität derjenigen zu gewährleisten, die planen, für einen längeren Zeitraum im Land zu bleiben.

Nach den neuen Vorschriften muss das Mindesteinkommen für eine allein lebende Person mehr als 1010 Zloty netto pro Monat betragen. Lebt eine Person in einer Familie, reduziert sich diese Zahl auf 823 Zloty pro Monat netto für jedes Familienmitglied. Das heißt, wenn Sie eine Visakarte beantragen und eine Familie haben, müssen Sie ein Einkommen berücksichtigen, das für den Lebensunterhalt aller Familienmitglieder ausreicht. 

Sehen wir uns ungefähre Beispiele für Gehälter und Berechnungen bei der Beantragung einer Visakarte an:

1. Für 1 Person pro Monat: über 1010 PLN/Netto;

2. Für 2 Familienmitglieder: über 1646 PLN/Netto;

3. Für 3 Familienmitglieder: über 2469 PLN/Netto; 

4. Für 4 Familienmitglieder: über 3292 PLN/Netto; 

5. Für 5 Familienmitglieder: mehr als 4.115 PLN/Netto.

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Auch der Mindestlohn wird sich ändern. Ab dem 1. Januar 2025 wird er 4626 Zloty brutto betragen. Dieser Indikator ist wichtig für diejenigen, die eine Arbeitserlaubnis beantragen, da die Höhe des Einkommens diesen neuen Anforderungen entsprechen muss.

Wenn zum Beispiel ein Familienmitglied eine Visakarte beantragt und drei weitere Familienmitglieder von ihm abhängig sind, sollte sein Einkommen mehr als 3292 Zloty netto pro Monat betragen, was einem Gehalt von etwa 4346 Zloty brutto entspricht. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Einkommen für solche Berechnungen nicht die Kosten für die Miete einer Wohnung beinhaltet.

Diese Änderungen werden sich auf viele Ausländer auswirken. Daher ist es wichtig, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und seine Finanzen nach den neuen Standards zu planen, um einen erfolgreichen Antrag auf eine Aufenthalts- oder Wohnsitzkarte zu stellen.

Erinnern wir Sie daran!Um sich in Polen aufhalten zu können, müssen ausländische Bürger eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die die wichtigste Grundlage für einen legalen Aufenthalt im Land ist. Lesen Sie mehr über die Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen in Polen und die Besonderheiten des Genehmigungsverfahrens im Jahr 2024.

Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung von Visit World

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