Das Gesetz schreibt vor, dass die ordnungsgemäße Funktion der Zähler in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses höchstens alle drei Monate und mindestens einmal im Jahr überprüft werden muss. Was aber, wenn der Mieter am Tag der Kontrolle nicht zu Hause sein kann?

"Wenn die Geräte außerhalb der Wohnung installiert werden, wie es heute in modernen Wohnkomplexen häufig der Fall ist, ist die Anwesenheit des Wohnungseigentümers überhaupt nicht erforderlich", sagt die Juristin Oksana Bondarevich. - Wenn sich die Zähler innerhalb der Wohnung befinden, schickt der Auftragnehmer den Bewohnern eine Benachrichtigung über den bevorstehenden Besuch. Dies muss spätestens 14 Tage vor der Ankunft des Vertreters der Verwaltungsgesellschaft geschehen. Es kann aber auch vorkommen, dass eine Person nicht zu Hause ist, weil sie sich im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise befindet. Dann sollte er sich mit dem Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen und vereinbaren, an welchem Tag er bereit ist, den Inspektor hereinzulassen. Es ist wichtig, dass dies spätestens zwei Tage vor dem in der Ankündigung der Zählerkontrolle genannten Termin geschieht."
Es ist jedoch auch nicht möglich, die Prüfung jederzeit zu verschieben. Der neue Überprüfungstermin darf nicht früher als zwei Tage ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Verbrauchers über die Verschiebung und nicht später als drei Tage ab dem in der Benachrichtigung über die Überprüfung angegebenen Datum liegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung wird ein Akt in zwei Exemplaren erstellt, von denen eines dem Eigentümer der Wohnung ausgehändigt wird. Die Inspektoren verweigern den Zutritt zur Wohnung nur dann, wenn der Eigentümer die Tür nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geöffnet hat.
Der Anwalt weist darauf hin, dass Kontrolle und Eichung von Messgeräten nicht dasselbe sind. Die Eichung ist die Bestimmung der Genauigkeit des Zählers, und die Eichung hilft sicherzustellen, dass der Zähler ordnungsgemäß funktioniert und der Verbraucher die Messwerte fehlerfrei übermittelt.