Seit dem 28. August müssen Inhaber mauretanischer Pässe ein Transitvisum beantragen, um über spanische Flughäfen zu reisen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die illegale Migration von Mauretaniern zu bekämpfen. Erfahren Sie mehr über Schengen-Transitvisa
Ab dem 28. August 2024 werden mauretanische Staatsangehörige nicht mehr ohne Transitvisum über spanische Flughäfen reisen können. Diese Neuerung wurde von der spanischen Regierung im Rahmen der verstärkten Kontrolle der illegalen Migration aus einigen afrikanischen Ländern eingeführt.
Von nun an müssen Reisende mit mauretanischem Pass ein Transitvisum beantragen, um in die internationalen Zonen der spanischen Flughäfen zu gelangen. Gleichzeitig gelten diese Anforderungen nicht für diejenigen, die bereits ein Schengen-Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes Dokument besitzen, das ihnen den Aufenthalt im Schengen-Raum erlaubt.
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Transitvisa für Bürger afrikanischer Staaten
Am 16. August kündigte die spanische Regierung neue Regeln für Transitvisa für Bürger mehrerer afrikanischer Länder, insbesondere der Zentralafrikanischen Republik, an. Diese Änderungen zielen darauf ab, die illegale Migration aus Afrika zu verhindern, und sehen eine Transitvisumspflicht für Reisende aus diesen Ländern vor:
1. Eritrea
2. Äthiopien
3. Ghana
4. Nigeria
5. Demokratische Republik Kongo
6. Somalia
Diese Maßnahme ist befristet und kann aufgehoben werden, wenn sich die Situation der illegalen Migration verbessert. Derartige Neuerungen haben jedoch Kritik von spanischen Einwanderungsorganisationen hervorgerufen, die die Einführung zusätzlicher Beschränkungen nicht unterstützen. Sie weisen darauf hin, dass solche Maßnahmen häufig als Reaktion auf einen Anstieg der Zahl der Asylanträge von Bürgern aus Ländern mit Konflikten oder humanitären Krisen eingeführt werden, was wiederum die ohnehin schon schwierige Situation für Migranten noch verschlimmert.

Bekämpfung der illegalen Migration an den Außengrenzen der EU
Nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur Frontex ist die Zahl der Fälle von illegalem Überschreiten der Außengrenzen der Europäischen Union, einschließlich der spanischen Grenzen, in den ersten sieben Monaten des Jahres 2024 um 40% zurückgegangen. Dieser Rückgang ist auf eine Reihe von Maßnahmen zurückzuführen, die die EU zur Bekämpfung der illegalen Migration ergriffen hat und die zu einem Rückgang der Zahl der illegalen Grenzübertritte beigetragen haben.
Die östliche Landgrenze und die westafrikanische Route sind nach wie vor die aktivsten Routen, an denen die größten Migrantenströme zu beobachten sind. Der Rückgang der Aktivitäten auf anderen Routen ist hauptsächlich auf die Präventivmaßnahmen der tunesischen und libyschen Behörden zur Bekämpfung des Menschenschmuggels zurückzuführen. Auf Migranten aus diesen beiden Ländern entfallen 95% aller registrierten Fälle auf der zentralen Mittelmeerroute.
Die Zahl der Grenzübertritte auf der östlichen Landroute stieg jedoch um 195% auf 9.546 Fälle und auf der westafrikanischen Route um 154% auf insgesamt 21.620 Verstöße. Die zentrale Mittelmeerroute ist nach wie vor die aktivste Route, auf der in sieben Monaten 32.239 illegale Grenzübertritte verzeichnet wurden.
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Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines Schengen-Transitvisums erforderlich?
Wenn Sie über die Europäische Union in ein Drittland reisen, müssen Sie nur dann kein Visum beantragen, wenn Sie einen Transfer innerhalb des Schengen-Raums geplant haben. Vergewissern Sie sich, dass der gewählte Flughafen über einen internationalen Transitbereich verfügt, der zur Verfügung steht, während Sie auf Ihren nächsten Flug warten. Sie können sich nur in diesem Bereich aufhalten, so dass Sie leider keine Möglichkeit haben, die Stadt zu erkunden. Außerdem sollte die Umsteigezeit zwischen den Flügen 24 Stunden nicht überschreiten.
Wenn Ihre Reise mehr als einen Transfer umfasst oder Sie mit dem Auto zwischen den Ländern des Schengen-Raums reisen möchten, benötigen Sie ein Schengen-Transitvisum. Mit diesem Visum können Sie zwischen mehreren Schengen-Ländern reisen und haben bis zu 5 Tage Zeit für den Transit. Es wird in dem Konsulat des Landes ausgestellt, über das Sie in den Schengen-Raum einreisen.
Um ein Transitvisum zu erhalten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass es sich bei Ihrem Aufenthalt im Schengen-Raum tatsächlich um einen Transit handelt. Dabei kann es sich um Flug- und Hotelbuchungen sowie um Dokumente handeln, die Ihre finanzielle Lebensfähigkeit während Ihres Aufenthalts in dem Land bestätigen.
Um ein Transitvisum zu beantragen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorbereiten:
1. Visumantragsformular. Füllen Sie es über das e-konsulat-System aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
2. Fotografie. Es ist ein 3,5 x 4,5 cm großes Farbfoto erforderlich. Es sollte auf weißem Hintergrund, klar und auf hochwertigem Papier gedruckt sein. Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein. Hüte sind nicht erlaubt.
3. Ein ausländischer Reisepass. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss noch mindestens drei Monate über das Datum der geplanten Rückkehr hinaus gültig sein. Er muss außerdem mindestens zwei leere Seiten für Visumstempel enthalten.
4. Eine Kopie der Seite des Reisepasses. Sie müssen eine Kopie der Passseite mit Ihren persönlichen Daten und Ihrem Foto vorlegen.
5. Krankenversicherung. Die Versicherung muss in allen Ländern des Schengen-Raums gültig sein und eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro aufweisen.
6. Nachweis des Wohnsitzes. Legen Sie eine Kopie des Dokuments vor, das Ihren Wohnsitz in dem Konsularbezirk bestätigt, in dem Sie den Antrag stellen.
7. Bestätigung der Weiterreise. Dabei kann es sich um ein Flugticket oder ein Visum für das Zielland handeln, mit dem Ihre Reise nach Verlassen der Transitzone bestätigt wird.
Bei der Beantragung eines Visums für Minderjährige müssen Sie zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
1. Notariell beglaubigte elterliche Zustimmung. Die schriftliche Zustimmung eines oder beider Elternteile ist für die Einreichung eines Visumantrags erforderlich. Bei nur einem Elternteil sollte dies durch Vorlage einer Geburtsurkunde, eines Gerichtsbeschlusses, in dem die alleinigen elterlichen Rechte festgelegt sind, oder einer Sterbeurkunde des anderen Elternteils belegt werden.
2. Reisepässe der Eltern. Es sind Originale und Kopien der Reisepässe beider Elternteile vorzulegen.
3. Geburtsurkunde. Sie müssen auch das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.
Wenn das Kind im Reisepass eines Elternteils oder eines offiziellen Vormunds eingetragen ist, muss ein separater Visumantrag für das Kind gestellt werden. Das Visum wird in den Reisepass dieses Elternteils oder Erziehungsberechtigten eingetragen.
Achtung!
- Der Visumantrag ist bei der diplomatischen Vertretung einzureichen, in deren Konsularbezirk sich Ihr ständiger Wohnsitz befindet.
- Diese Dokumente sind in der Regel ausreichend, aber der Konsul kann zusätzliche Dokumente verlangen.
- Der Konsul kann eine Person zu einem Gespräch einladen, dies ist jedoch nicht erforderlich.
- Ein Visum des Typs A erlaubt es Ihnen nicht, den Transitbereich des Flughafens zu verlassen.
Die Antragsgebühr beträgt 90 Euro und wird unabhängig von der getroffenen Entscheidung nicht zurückerstattet. Der Konsul hat 15 Kalendertage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen, aber in einigen Fällen kann diese Frist auf 45 Tage verlängert werden.
Erinnern wir Sie daran!Spanien hat die Anwendung des Gesetzes zur demokratischen Erinnerung, auch bekannt als "Ley de Nietos", verlängert, das es Nachkommen von Spaniern, die während des Regimes von Francisco Franco vertrieben wurden, ermöglicht, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Lesen Sie mehr darüber, wer für einen Pass in Frage kommt und wie das Verfahren aussieht.

Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung von Visit World
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